Ihr kompetenter Partner für Sonnenschutz, Pergola-Systeme, Markisen, Wintergarten, Carport, Fliegengitter und Rolläden.
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1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns und natürlichen und juristischen Personen (in der Folge kurz: Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen dadurch nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
2) Vertragsabschlüsse kommen ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB zu Stande. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, Geschäftsbedingungen des Kunden bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.
3) Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich wiedersprechen.
1) Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Erst nach Prüfung der vor Ort beim Kunden bestehenden technischen Voraussetzungen und Gegebenheiten erstellen wir ein Angebot in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlags. Mit der Annahmeerklärung durch den Kunden kommt der Vertrag zustande.
2) Mit Bearbeitung eines abgeschlossenen Vertrages wird erst nach Erhalt der Anzahlung begonnen.
3) Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
4) In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
Wir leisten nur für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen Gewähr, die von uns nach Prüfung der technischen Voraussetzungen und Gegebenheiten vor Ort beim Kunden erstellt worden sind; in allen anderen Fällen handelt es sich bei unseren Kostenvoranschlägen um unverbindliche Einschätzungen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
1) Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise sind in Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
2) Für vom Kunden angeordnete Leistungen die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3) Die Preise für Montage umfassen keine Stemm- oder Verputzarbeiten.
4) Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig.
5) Unsere Produkte werden eigens für unsere Kunden nach den besonderen Kundenspezifikationen angefertigt. Aus diesem Grund wird die Hälfte des vereinbarten Engelts bei Vertragsabschluss fällig und hat der Kunde 50% des Entgelts als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag wird bei Leistungsfertigstellung fällig. Sämtliche Zahlungen sind in bar oder durch Banküberweisung auf das von uns bekannt gegebene Konto spesenfrei durchzuführen. Skontoabzüge sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.
Die von uns gelieferten, montierten oder sonst übergebenen Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
1) Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat (zB geeignete Bodenbeschaffenheit, elektrische Anschlüsse), die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
2) Der Kunde har vor Beginn der Leistungsausführung vor allem die nötigen Angaben über die Lage, verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen, oder ähnlicher Vorrichtungen, sonstige Hindernisse baulicher Art, Grenzverläufe sonstige mögliche Störungsquellen oder Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben zur Verfügung zu stellen.
3) Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.
4) Der Kunde hat die Abnahme der Naturmaße zu ermöglichen oder Pläne bereitzustellen
5) Allfällige Einreichungen bei Behörden, Pläne, Zeichnungen etc., die zur Erlangung behördlicher Genehmigungen erforderlich sind, hat der Kunde selbst auf eigene Gefahr und Kosten vorzunehmen.
6) Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
7) Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
8) Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
9) Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
1) Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
2) Dem unternehmerischen Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.
3) Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
4) Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
1) Lieferungen: Wir sind stets bestreibt, die vereinbarten Lieferzeiten nach bestem Wissen und Gewissen pünktlich einzuhalten. Wird die Lieferung durch Umstände, die wir nicht verschulden haben, insbesondere durch Nichteinhaltung der Termine seitens unserer Vorlieferanten, durch höhere Gewalt. durch Verkehrsstörungen oder ähnliche Ereignisse verzögert, so wird die ursprüngliche Lieferzeit für die Dauer dieser Umstände gehemmt.
2) Der Kunde ist verpflichtet, die von uns vereinbarungsgemäß zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Werden die Ausführung durch dem den Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt F. dieser AGB, so können sich die Leistungsfristen und der vereinbarte Fertigstellungstermin ändern.
3) Ein Rücktritt des Kunden wegen Lieferverzugs ist erst nach Ablauf einer vom Kunden zu setzenden Nachfrist von 6 Wochen zulässig. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
4) Montage: Einbau und sonst notwendige Montagearbeiten werden von unserem Fachpersonal laut Bestellung durchgeführt. Der Kunde wird uns bei Erbringung unserer Installations- und Montageleistungen ein unbehindertes Arbeiten ermöglichen und ist mit Arbeiten, die zur Erbringung unserer Installations- und Montageleistungen erforderlich oder zweckmäßig sind (wie etwa Stemmarbeiten) einverstanden. Im Anschluss an unsere Installations- und Montagearbeiten anfallende Nacharbeiten, wie etwa Verputz- oder Malerarbeiten, obliegen dem Kunden auf eigene Kosten.
1) Gerät der Kunde länger als zwei Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsaus-führung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
2) Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von EUR 10,- pro Tag zusteht.
3) Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
4) Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 30% des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.
5) Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen sowie die Urheberrechte daran verbleiben unser Eigentum. Ohne unsere schriftliche Zustimmung dürfen diese weder kopiert, noch dritten Personen zugängig gemacht werden. Diese Unterlagen sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
1) Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe.
2) Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat o-der die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
3) Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.
4) Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.
5) Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
6) Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
7) Zur Behebung von Mängeln hat der Kunde die Anlage bzw. die Geräte ohne schuldhafte Verzögerung uns zugänglich zu machen und uns die Möglichkeit zur Begutachtung durch uns oder von uns bestellten Sachverständigen einzuräumen.
8) Wenn der Kunde Unternehmer ist, ist die Ware nach Ablieferung unverzüglich vom Kunden auf Mängel zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Übernahme, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich an uns bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung ebenfalls bei sonstigem Gewährleistungsausschluss schriftlich anzuzeigen.
9) Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Zurückbehaltung des Werklohns aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
10) Sowohl bei Unternehmer als auch Verbraucher ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden, wie etwa Fassaden, Bodenbeschaffenheit, Zuleitungen, Verkabelungen oder ähnliches nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.
11) Schäden, die durch Einfluss von starkem Wind, Sturm, Frost, Schnee und Regen bei textilen Beschattungen (Wasssersackbildung, Überlastung des Gegenzuges), durch Fehlbedienung entstanden sind, stellen keinen Mangel dar.
12) Kleine Farb-, Material- und sonstige Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie fertigungstechnisch begründet bzw. geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Umwelteinflüsse können den Farbton abändern.
13) Textile Beschattungen können leichte Falten bilden Längs- und Quernähte können technisch erforderlich sein und stellen diese keinen Mangel dar.
1) Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Ver-zug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2) Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
3) Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.
4) Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
5) Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
6) Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
1) Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
2) Erfüllungsort ist der Sitz den Unterehmens.
3) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
1) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
2) Wir wie ebenso der unternehmerische Kunde verpflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
3) Aufrechnung: Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie Gegenforderungen, die in einem rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung steht, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind.
Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz.
ATU78075048
Wienerstraße 1,
2432 Schwadorf
Österreich
Tel.: +43 660 4023448
E-Mail: info@aksusystems.at
Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Niederösterreich
Verleihungsstaat: Österreich
Quelle: Erstellt mit dem Impressum Generator von firmenwebseiten.at in Kooperation mit movetec.at
EU-Streitschlichtung
Gemäß Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) möchten wir Sie über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) informieren.
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/odr?tid=221092161 zu richten. Die dafür notwendigen Kontaktdaten finden Sie oberhalb in unserem Impressum.
Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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